Worin besteht der Unterschied zwischen Dolmetschen und Übersetzen?
Grundsätzlich erfolgt das Dolmetschen mündlich und das Übersetzen schriftlich.
Beide Tätigkeiten erfordern eine umfassende Kenntnis der jeweiligen Sprachen und Kulturräume. Beide Berufsgruppen recherchieren bei der Übermittlung der vorgegebenen Inhalte in die andere Sprache, wobei die Dolmetscher bei Aufnahme ihrer Tätigkeit die Recherche abgeschlossen haben, während beim Übersetzen einzelne Punkte im Verlauf der Arbeit mit dem Auftraggeber geklärt oder an dritter Stelle recherchiert werden können.
Dolmetscher arbeiten simultan in Kabinen (z. B. bei Kongressen) oder konsekutiv (z. B. bei Verhandlungen) ohne technische Hilfsmittel.
Der Arbeitsplatz der Übersetzer und Übersetzerinnen ist selbstverständlich mit einem PC ausgestattet, wobei die klassische Wörterbuchbibliothek zunehmend durch elektronische Medien ergänzt und abgelöst wird.
Die Ausbildung ist zu Beginn für beide Berufsgruppen identisch, während in der zweiten Hälfte des Studiums eine Spezialisierung stattfindet, bei der für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Techniken erlernt werden (z. B. Simultantechnik beim Dolmetschen, Erstellen und Pflege von Glossaren, etc.).
Konferenzdolmetscher berechnen grundsätzlich Tageshonorare. Gerichtsdolmetscher rechnen auf der Grundlage von gesetzlich festgelegten Stundensätzen ab. Übersetzungen dagegen werden im Allgemeinen nach Zeilen berechnet.
nach obenWarum haben wir keine Preisliste?
Das Zeilenhonorar für Übersetzungen wird von Art, Umfang, Termin und Schwierigkeitsgrad des vorgelegten Textes bestimmt, weshalb der Preis nur nach Vorlage des Textes ermittelt werden kann.
Das Honorar für Dolmetschen wird ebenfalls nach Art, Dauer und Schwierigkeit des Einsatzes kalkuliert. Konferenzdolmetscher berechnen Tageshonorare zwischen ca. 600,– und 850,– Euro. Hinzu kommen je nach Einsatzort Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen (Reisetaghonorar, Tagegeld) hinzu. Im Falle einer Aufzeichnung wird ein gesondertes Honorar für die Verwertungsrechte erhoben.
Die Stundensätze der Gerichtsdolmetscher sind im JVEG -> [Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz] geregelt. www.jveg.de
nach obenWas kostet eine Übersetzung?
a) Die Berechnungsgrundlage für Übersetzungen bildet die sogenannte „Normzeile“. Darunter versteht man eine Textzeile mit 55 Anschlägen, die vom Textverarbeitungsprogramm, unabhängig vom tatsächlichen Layout und der tatsächlichen Zeilenlänge, ermittelt wird.
b) Die Festlegung des entsprechenden Zeilenpreises hängt von der Art, dem Umfang und Schwierigkeitsgrad des vorgelegten Textes ab. Der Zeilenpreis liegt zwischen 1,30 € bis 2,– € pro Normzeile. Die Übersetzung von „allgemeinsprachlichen“ Texten (Standardsprache) kostet weniger; für Fachtexte und zur Veröffentlichung bestimmte Texte, die mehr Sachkenntnisse und größeren Übersetzungsaufwand voraussetzen, werden höhere Zeilenpreise vereinbart. Aus diesem Grund erstellen wir Kostenvoranschläge auf der Grundlage konkreter Textbeispiele.
c) Ein weiteres Kriterium bei der Ermittlung der Gesamtkosten einer Übersetzung ist das Sprachenpaar. Bei einer Übersetzung vom Deutschen in eine romanische Sprache ist der Zieltext immer länger als der Ausgangstext in deutscher Sprache (+ ca. 10 – 20 %). Das liegt an der unterschiedlichen Sprachstruktur und wird bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags berücksichtigt. Bei der Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche beispielsweise ist der Textumfang etwa identisch.
Dieser Umstand ist bei der Erstellung mehrsprachiger Prospekte oder Vortragsfolien unbedingt zu beachten, da das Layout und der Platzbedarf großzügig geplant werden müssen, wenn romanische Sprachen zum Projekt gehören.
d) Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.
nach obenWie werden Leistungen von Konferenzdolmetschern abgerechnet?
Dolmetschleistungen werden grundsätzlich nach Tagessätzen abgerechnet, auch wenn der Einsatz von kurzer Dauer ist, da mit diesem Honorar nicht nur die eigentliche Dolmetschleistung abgegolten wird, sondern auch die Einarbeitung in das Thema, die Terminologierecherche mit Erstellung eines Glossars, die Nachbereitung, die Terminologiepflege sowie die Reisezeit.
Je nach Einsatzort, Einsatzdauer und Sprachkombination erhöht sich der Tagessatz um eine Aufwandsentschädigung für den anfallenden Anreise- oder Abreisetag. Der Auftraggeber übernimmt die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Bei der Zusammenstellung eines Dolmetscherteams kommt ein Organisationshonorar für den Beratenden Dolmetscher hinzu.
Im Falle einer Aufzeichnung ist ein gesondertes Honorar für die Nutzungsrechte fällig (§ 8, AGBs).
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
nach obenWas ist die Beglaubigung einer Übersetzung?
Die Übersetzung von Urkunden (Personenstandsdokumente, Zeugnisse, etc.), für die Vorlage bei z.B. Behörden oder Arbeitgebern ist von ermächtigten bzw. beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzern -> [Unterschied zwischen vereidigten Dolmetscherinnen und ermächtigten Übersetzerinnen] zu fertigen, die deren Richtigkeit mit ihrer Unterschrift beglaubigen. Hierzu muss den Übersetzerinnen und Übersetzern das Original der Urkunde vorgelegt werden. Die Übersetzung wird somit zu einem rechtsgültigen Dokument, das von Behörden, Botschaften und Konsulaten anerkannt wird.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskunft darüber, ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss.
nach obenWas ist eine Überbeglaubigung und wo erhält man sie?
a) Zum einen handelt es sich bei einer Überbeglaubigung um die Beglaubigung einer deutschen Urkunde oder eines Dokuments, das im Ausland vorgelegt werden soll, durch eine höhere innerstaatliche Stelle (z.B. Melde- oder Versicherungsbescheinigung). Sie ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass ausländische Behörden diese Dokumente anerkennen. Die Beantragung ist persönlich vorzunehmen.
b) Abhängig von dem Bestimmungsland und dem Verwendungszweck der Übersetzung kann eine Überbeglaubigung der Übersetzung gefordert werden. Dies bedeutet in Hessen, dass die beglaubigende Übersetzerin ihre auf der Übersetzung geleistete Unterschrift von dem Landgericht, das sie ermächtigt hat, bestätigen lässt. In Rheinland-Pfalz ist diese Beglaubigung der Unterschrift – die sogenannte Apostille oder Legalisation – in Anwesenheit der Übersetzerin bei einem Notar einzuholen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:
nach obenWas ist eine automatisierte Übersetzung?
Die automatisierte Übersetzung oder maschinelle Übersetzung (MÜ oder MT für engl.: „machine translation“) bezeichnet die Übersetzung von Texten aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache mit Hilfe einer Software.
Heutzutage sind in der MÜ-Software-Industrie weltweit schätzungsweise nur 10–20 Firmen aktiv (viele Programme sind lizenziert, so dass der falsche Eindruck einer größeren Vielfalt entsteht). Die Entwicklung der Programme erfolgt überwiegend an Universitäten.
Generell eignen sich diese Programme nur für die Übersetzung von Texten aus Fachgebieten mit hoher Standardisierung und genau festgelegter Terminologie.
Da diese Programme zudem nicht ausreichend ausgereift sind, um auch nur mittleren Qualitätsstandards zu genügen, wird derzeit weltweit nur etwa 1 % des Umsatzes auf dem gesamten Übersetzungsmarkt mit automatisierten Anwendungen erzielt.
nach obenWorin besteht der Unterschied zwischen vereidigten Dolmetscherinnen und ermächtigten Übersetzerinnen?
Dolmetscherinnen und Dolmetscher können sich für gerichtliche und notarielle Angelegenheiten durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts, in dessen Bezirk sie/er ihre berufliche Niederlassung hat, vereidigen und (zur Verschwiegenheit) verpflichten lassen. Zu vereidigen und zu verpflichten sind auf Antrag solche Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die eine staatliche Dolmetscherprüfung im Inland bestanden haben oder eine von einer staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte ausländische Dolmetscherprüfung abgelegt haben und die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Ihre Bezeichnung variiert je nach Bundesland. Die offizielle Bezeichnung in Hessen lautet: „Allgemein vereidigte/r Dolmetscher/in der …. Sprache für die Gerichte, Notarinnen und Notare im Lande Hessen“; in Rheinland Pfalz lautet sie: „Allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in der …. Sprache für die Gerichte und Notariate des Landes Rheinland-Pfalz“.
Sie werden u. a. bei Gerichtsverhandlungen, notariellen Protokollierungen von Verträgen tätig und übertragen mündlich das gesprochene Wort.
Übersetzerinnen und Übersetzer fertigen schriftliche Übersetzungen von Schriftstücken an. Sie sind auf Antrag zu ermächtigen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung einer Urkunde zu beglaubigen -> [Beglaubigung und Überbeglaubigung], und auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten, wenn sie oder er eine staatliche Übersetzerprüfung im Inland bestanden haben oder eine von einer staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte ausländische Übersetzerprüfung abgelegt haben.
Sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz werden Übersetzerinnen und Übersetzer „ermächtigt“, in vielen anderen Bundesländern werden sie „öffentlich bestellt“ bzw. „beeidigt“, wobei die Voraussetzungen für die Ermächtigung, Beeidigung und die Öffentliche Bestellung praktisch identisch sind.
nach obenWann braucht man mehrere Dolmetscher und wie viele?
Da das Simultandolmetschen höchste Konzentration erfordert, wechseln sich die Dolmetscher und Dolmetscherinnen ungefähr alle 30 Minuten ab. Aufgrund der starken geistigen Beanspruchung ermüden Dolmetscher und Dolmetscherinnen früher als die Vortragenden oder Zuhörer. Aus diesem Grund werden Simultankabinen grundsätzlich mit mindestens 2 Dolmetscherinnen oder Dolmetschern besetzt.
Dauert der Einsatz nicht länger als eine gute halbe Stunde, kann er von einem Dolmetscher oder einer Dolmetscherin alleine bewältigt werden.
Ist die Veranstaltungsdauer hingegen länger als 6 Stunden oder die Thematik sehr anspruchsvoll, sind drei Dolmetscher pro Kabine einzusetzen.
nach obenWas ist eine Personenführungsanlage (PFA) und für welche Dolmetscheinsätze ist sie geeignet?
Bei einer Personenführungsanlage spricht der Dolmetscher in ein mobiles Mikrophon und die Zuhörer hören die Verdolmetschung drahtlos über Kopfhörer.
Personenführungsanlagen werden bei Werksbesichtigungen, Stadtrundgängen, Museumsführungen oder ähnlichen Situationen mit Ortswechsel eingesetzt, bei denen eine Kabine nicht aufgestellt werden kann.
Eine Personenführungsanlage ist kein Ersatz für eine Simultananlage, bei der die Dolmetscher in einer schalldichten Kabine sitzen, denn die Dolmetscher arbeiten dabei unter schlechten akustischen Bedingungen. Sie müssen neben dem Redner stehen, um ihn zu hören, und werden allen Umgebungsgeräuschen ausgesetzt. Auch der Redner wird durch das gleichzeitige Sprechen des Dolmetschers gestört.
Somit sind Personenführungsanlagen nur für zeitlich begrenzte „mobile“ Einsätze geeignet.
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© 2010 – Die Dolmetscherinnen